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Presse und Internet

Öffentlichkeitsarbeit

Die Information der Bürgerinnen und Bürger über steuerliche Themen mit regionaler Bedeutung ist Aufgabe der örtlichen Finanzämter. Sie wird grundsätzlich von der Amtsleitung wahrgenommen. Zur Unterstützung der Amtsleitung kann eine Pressebeauftragte bzw. ein Pressebeauftragter bestellt werden.

Die inhaltliche und technische Wartung der Internetseiten der bayerischen Finanzämter erfolgt grundsätzlich durch das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt). Für die Wartung der regionalen Inhahlte der Finanzamtseiten ist daneben bei jedem Finanzamt eine Internetbeauftragte bzw. ein Internetbeauftragter bestellt. Nähere Angaben dazu finden Sie in unserem Impressum.

Pressearbeit

Die Aufgaben im Bereich Pressearbeit werden beim Finanzamt Nürnberg-Nord von der Amtsleitung wahrgenommen.

Internetarbeit

Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Impressum.