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Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber

Ansprechpersonen

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 08031 201 + Nebenstelle
156/100/00000 - 156/117/59999 Körperschaften 351
156/117/60000 - 156/143/49999 Körperschaften 350
156/148/00000 - 156/148/99999 Körperschaften Insolvenzen 351
156/150/00000 - 156/190/99999 Personengesellschaften und -gemeinschaften 351
156/191/00000 - 156/191/99999 Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 351
156/191/00000 - 156/191/99999 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe 351
156/192/00000 - 156/193/99999 A - M Steuerabzug bei Bauleistungen 351
156/192/00000 - 156/193/99999 N - Z Steuerabzug bei Bauleistungen 353
156/194/00000 - 156/195/99999 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe 351
156/197/00000 - 156/197/99999 Reine Arbeitgeber 353
156/200/00000 - 156/228/99999 Einzelunternehmen 350
156/229/00000 - 156/246/99999 Einzelunternehmen 351
156/247/00000 - 156/293/39999 Einzelunternehmen 353
156/296/00000 - 156/296/99999 Arbeitnehmer Ausland 348
156/297/00000 - 156/297/99999 Einzelunternehmen_Insolvenzen 351
156/300/00000 - 156/786/99999 Arbeitnehmer 350
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar