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Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber

Ansprechpersonen

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 08031 201 + Nebenstelle
156/100/00000 - 156/126/09999 Körperschaften347
156/126/10000 - 156/135/49999 Körperschaften350
156/135/50000 - 156/143/99999 Körperschaften351
156/148/00000 - 156/148/99999 Körperschaften Insolvenzen351
156/150/00000 - 156/189/99999 Personengesellschaften und -gemeinschaften351
156/190/00000 - 156/191/99999 Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen351
156/191/00000 - 156/191/99999 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe351
156/192/00000 - 156/193/99999 Steuerabzug bei Bauleistungen350
156/194/00000 - 156/195/99999 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe351
156/197/00000 - 156/197/99999 Reine Arbeitgeber351
156/200/00000 - 156/205/39999 Einzelunternehmen347
156/205/40000 - 156/285/19999 Einzelunternehmen350
156/285/20000 - 156/297/99999 Einzelunternehmen351
156/296/00000 - 156/296/99999 Arbeitnehmer Ausland348
156/297/00000 - 156/297/99999 Einzelunternehmen_Insolvenzen351
156/300/00000 - 156/786/99999 Arbeitnehmer350
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar