Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.
Zuständig ist das Finanzamt Eggenfelden.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Eggenfelden
Aufgabenbereich | Telefon 08721 981 + Nebenstelle |
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Bewertungen nach § 151 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz | 307, 308, 314, 347, 348, 370, 388 |