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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Rosenheim ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Berchtesgaden-Laufen, Burghausen, Ebersberg, Miesbach, Traunstein und Wolfratshausen-Bad Tölz.

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 08031 201 + Nebenstelle
Steuerfahndungsstelle999
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar