Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung
Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Rosenheim ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Berchtesgaden-Laufen, Burghausen, Ebersberg, Miesbach, Traunstein und Wolfratshausen-Bad Tölz.
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Telefon 08031 201 + Nebenstelle |
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Steuerfahndungsstelle | 999 |